Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma acitech
Lesen Sie nachfolgende allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam
und sorgfältig durch, bevor Sie die Produkte der Firma acitech
einsetzen. Durch Herunterladen von acitech-Produkten aus dem Internet
bzw. durch deren Installation oder das Öffnen der Verpackung erklären Sie Ihr ausdrückliches
Einverständnis mit den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen,
insbesondere damit, dass eine elektronische Bestellung auch ohne
Unterschrift verbindlich ist. Für den Fall, dass Sie mit diesen
Lizenzbedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Produkte
nicht aus dem Internet herunterladen, diese nicht installieren oder die Verpackung öffnen. In
diesem Fall können Sie das Produkt unverzüglich nach Erwerb oder Erhalt
an die Firma acitech zurücksenden oder im Falle eines Downloads vernichten
und erhalten den Kaufpreis rückerstattet.
I. Allgemeines
1. Geltung:
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle
zwischen der Firma acitech und dem Anwender abgeschlossenen Verträge
sowie für alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der
Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Anwenders werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen
seitens der Firma acitech nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für
den Fall, dass der Anwender die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts-
und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vor
Aufnahme der Geschäftsverbindung der Firma acitech schriftlich
anzuzeigen und sich schriftlich bestätigen zu lassen.
Liegt dem Anwender eine solche schriftliche Bestätigung der Firma
acitech nicht vor, gelten weiterhin die allgemeinen Geschäfts-
und Lieferbedingungen.
Der Anwender kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der
Firma acitech nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma acitech
abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem
Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen möglich.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei der
Geschäftsaufnahme mit der Firma acitech als stillschweigend anerkannt.
2. Vertragsabschluss:
Ein Vertragsabschluss findet statt, sobald der Firma acitech eine
Bestellung eines von ihr direkt oder indirekt vertriebenen Produkts in
deutscher oder englischer Sprache in Textform (z. B. Brief, Fax, eMail)
vorliegt. Diese Bestellung wird von der Firma acitech gespeichert und
ist dem Kunden nur auf schriftliche Anfrage hin zugänglich. Jede
eingegangene Bestellung wird von der Firma acitech innerhalb einer
Woche schriftlich bestätigt. Mögliche Eingabefehler können somit vom
Kunden erkannt und durch das wiederholte Zusenden einer korrigierten
Bestellung berichtigt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass fehlerhafter Gebrauch der
Software zu Schäden (in der Regel Vermögensschäden) führen kann.
3. Unterstützung durch den Anwender:
Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Stand der Technik Fehler
unter allen Anwendungsbedingungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden
können. Der Anwender verpflichtet sich die Auftragserfüllung umfassend und
unentgeltlich zu unterstützten und angemessene Vorkehrungen zur dauerhaften
Überprüfung der Ergebnisse zu treffen.
Die Firma acitech empfiehlt vor dem Beginn der operativen Nutzung
die Durchführung eines Testlaufs und einer Ergebniskontrolle.
Für die Sicherung der Daten ist der Anwender selbst verantwortlich!
4. Zahlung:
Zahlungen sind binnen 10 Tagen ab Zustellung der Rechnung fällig.
Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Firma acitech.
Die Preise der Firma acitech sind Festpreise zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Abzug von Skonto ist nicht möglich.
Bei Zahlungsverzug ist die Firma acitech außerdem berechtigt, ab dem
betreffenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu berechnen. Entstehen der Firma acitech durch
den Zahlungsverzug eigene, nachweisbar höhere Zinslasten, so ist sie
dazu berechtigt, dem Kunden diese in vollem Umfang zu berechnen.
Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages verbleiben
alle Rechte an den gelieferten Produkten im Eigentum der Firma acitech.
Die Firma acitech ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. In
diesem Falle werden der Leistung entsprechend Teilzahlungen akzeptiert.
5. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. Es gilt deutsches Recht.
II. Überlassung von Software
1. Einräumung von Lizenzen:
Die Softwareprodukte werden nicht verkauft, sondern lizenziert zum
Zwecke der Nutzung. Eigentum erhält der Anwender nur am Speichermedium
(Diskette oder CD) , am Handbuch (wenn vorhanden), sowie den sonstigen
zugehörigen Schriftdokumenten.
Eine Lizenz erlaubt die Benutzung einer Kopie der Software auf einem
Einzelcomputer unter der Voraussetzung, dass die Software zu jeder Zeit
auf nur einem einzigen Computer verwendet wird. Die Benutzung der
Software bedeutet, dass die Software entweder in einem temporären
Speicher (z. B. RAM) eines Computers oder auf einem permanenten
Speicher (z. B. Festplatte, CD-ROM) geladen ist.
Erwirbt der Anwender Mehrfachlizenzen für die Software, darf er
immer nur höchstens so viele Kopien in Benutzung haben, wie Lizenzen
von ihm erworben wurden. Wenn die voraussichtliche Zahl der Benutzer
der Software die Zahl der erworbenen Lizenzen übersteigt, so müssen vom
Anwender angemessene Mechanismen oder Verfahren bereitgehalten werden,
um sicherzustellen, dass die Zahl der Personen, die die Software
gleichzeitig benutzen, nicht die Zahl der Lizenzen übersteigt. Erlaubt
ist jedoch die Herstellung einer Kopie der Software für
Sicherungszwecke.
Kann dem Anwender ein Zuwiderhandeln nachgewiesen werden, so ist er
verpflichtet, die zusätzlich installierten Anwendungen rückwirkend
durch den käuflichen Erwerb zu lizenzieren. Dies Verpflichtung gilt
ausdrücklich auch dann, wenn der Anwender von einer weiteren Nutzung
absieht. Der Preis hierfür beträgt das 10-fache des zu dieser Zeit
ausgewiesenen Marktpreises.
2. Kaufvertragsrecht:
Wenn von der Firma acitech Standardprogramme zur dauerhaften
Überlassung verkauft werden (Sachkauf), ist Kaufvertragsrecht
anwendbar. Bei Überlassung von Individualsoftware (Werkvertragsrecht)
bedarf es einer gesonderten, schriftlichen Absprache.
3. Lieferung:
Die Lieferung der Software erfolgt durch gegenständliche Übergabe
des Datenträgers, durch Zusendung per Software per eMail oder per Download aus dem Internet.
Die Produktbeschreibung/Dokumentation steht in der Regel nur als Datei zur
Verfügung und muss gegebenenfalls vom Anwender selber ausgedruckt
werden.
Da Softwareprodukte ständiger Anpassung unterliegen können, kann es
notwendig werden, sowohl Software als auch Dokumentation über das
Internet zu aktualisieren.
4. Nutzungsrecht:
Dem Anwender wird das Recht übertragen, die Software für den
unternehmensinternen Bedarf zu nutzen. Ausdrücklich ist die Anwendung
der Software für Beratung- bzw. Problemlösungen in dritten Unternehmen
ausgeschlossen.
Die Software ist urheberrechtlich geschützt, die aus dem
Urheberrecht resultierenden Rechte stehen der Firma acitech zu. Die
Software enthält urheberrechtlich geschütztes Material sowie
Betriebsgeheimnisse, zu deren Wahrung Sie sich verpflichten.
Es ist verboten, die Software zu dekompilieren, zu rückassemblieren
oder auf andere Weise in allgemein lesbare Form umzuwandeln, die
Software oder Teile der Software sowie hieraus abgeleitete Produkte zu
ändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verleasen, zu
verleihen oder herzustellen. Eine Zuwiderhandeln wird mit einer
Vertragsstrafe von 250.000 € geahndet.
Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode, die
Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation der
Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen
innerhalb der Software. Jede nicht ausdrücklich genehmigte
Vervielfältigung, Nutzung, Weitergabe, Änderung oder Wiedergabe des
Inhaltes der Software ist untersagt.
Das Handbuch sowie sonstige zur Software gehörende Schriftstücke
sind urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, Änderung oder
Weitergabe des Schriftmaterials ist verboten.
Jedes Zuwiderhandeln wird zivil- und strafrechtlich verfolgt, die
Vertragsstrafe auf 50.000 € festgelegt.
Der Anwender erkennt die Urheberrechte der Softwareprodukte
einschließlich der Benutzerdokumentation und weiterer gelieferter
Unterlagen ab Gefahrübergang an.
Der Anwender gewährt einem zur Verschwiegenheit verpflichteten
Sachverständigen zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Ausübung seines
Nutzungsrechts Zutritt zu seinen Betriebsräumen.
5. Dauer der Lizenz:
Die Einräumung der Lizenz erfolgt zeitlich unbefristet. Die Lizenz
verliert automatisch ihre Wirksamkeit, ohne dass es einer Kündigung
bedarf, wenn der Anwender gegen irgendeine Bestimmung dieses Vertrages
verstößt.
Im Falle der Beendigung ist der Anwender verpflichtet, die Originale
sowie alle Kopien einschließlich etwaig abgeänderter Exemplare der
Softwareprodukte zu vernichten und dies der Firma acitech auf Verlangen
schriftlich zu bestätigen. Bei nicht, oder nicht vollständig
durchgeführter Löschung wird eine Vertragsstrafe von 50.000 € erhoben.
Ausgenommen von der Löschungspflicht ist die Aufbewahrung einer
Archivkopie.
Der Anwender kann den Lizenzvertrag jederzeit dadurch beenden, dass
er die Software einschließlich aller Kopien vernichtet.
III. Gewährleistung
Der Anwender hat nach Gefahrübergang (= Aushändigung bzw.
Herunterladen der Software) 6 Monate die Monate die Möglichkeit,
gegenüber der Firma acitech einen Mangel im Sinne der §§459ff BGB
geltend zu machen. Hierbei liegt ein Fehler dann, und nur dann vor, wenn die
Software eine andere Funktionalität besitzt, als in der
Benutzerdokumentation beschrieben und dieses abweichende
Programmverhalten eindeutig beschreibbar, nachvollziehbar, und
reproduzierbar ist, und der Firma acitech innerhalb der
Gewährleistungsfrist schriftlich zur Kenntnis gebracht wird.
Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine
Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des
Fehlers (z.B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der
Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z.B. Angabe der Arbeitsschritte)
möglich ist. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von
Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder
Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der
Anwender ohne Zustimmung der Firma acitech Geräte, Elemente oder
Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es
sei denn, dass der Anwender den vollen Nachweis führt, dass die noch in
Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche
Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch
die Änderung nicht erschwert wird.
Stellt sich bei einer Fehlerermittlung heraus, dass die Ursache
einer Funktionsstörung im Verantwortungsbereich des Anwenders liegt, so
kann die Firma acitech den korrespondierenden Kostenaufwand zu den im
Internet unter www.acitechtech.de veröffentlichten Stundensätzen für
Dienstleistungen gegenüber dem Anwender abrechnen.
Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software
für die Zwecke des Anwenders geeignet ist und mit bei ihm vorhandener
Software zusammenarbeitet, sowie für direkte oder indirekt verursachte
Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für
Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der
Wiederherstellung verlorengegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich
ausgeschlossen, es sei denn, dass der Firma acitech bzw. ihren
Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Angaben im Handbuch/Dokumentation und/oder Werbematerial, die sich
auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf
verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte
ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf
zukünftige Entwicklungen beziehen können.
Handbuch/Dokumentation und/oder Werbematerial erheben keinen Anspruch auf
Vollständigkeit und Aktualität, insbesondere nicht nach Produktanpassungen
und/oder Aktualisierungen.
Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der
Software ausgelieferte Schriftmaterial/Programmbeschreibung und/oder die in
die Software implementierte Benutzerführung und/oder Online-Hilfe
hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies
ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist.
Sind im Falle einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung die
Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines
ausdrücklich zu liefernden Handbuches und/oder Dokumentation nicht
getroffen, so ist die Lieferung einer Kurzanleitung ausreichend, es sei
denn, dass die Parteien darüber hinaus schriftlich weitere Absprachen
getroffen haben.
Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in deutscher Sprache ist
zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen
Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der
Vertragsgegenstand generell nur in deutschsprachiger Version lieferbar
ist.
Im Falle einer berechtigten Mängelrüge behält sich die Firma acitech
vor, insgesamt drei Nachbesserungen durchzuführen bzw. im Falle des
endgültigen Scheiterns der Nachbesserung dem Anwender das Recht auf
Wandelung oder Minderung einzuräumen. Hierbei ist zu beachten, dass ein
Recht auf Wandelung oder Minderung nur dann besteht, wenn sich ein
Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und
wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere
Möglichkeiten der Software gelöst werden kann.
Die Firma acitech kann ihre Pflicht zur Fehlerbeseitigung oder
Nachbesserung auch dadurch erfüllen, dass sie eine neue Programmversion
zur Verfügung stellt.
Die Firma acitech kann dem Anwender bis zur Fehlerbeseitigung durch
Lieferung einer neuen Version eine Ausweichlösung bereitstellen, wenn
das dem Anwender zuzumuten ist.
Die Gewährleistung gilt nicht, wenn der Ausfall der Software auf
einen Unfall, auf Missbrauch oder auf fehlerhafte Anwendung
zurückzuführen ist.
Im Falle der Rückgängigmachung des Vertrages verlieren alle
betroffenen Lizenzen ihre Wirksamkeit (siehe II.5)
IV. Haftung
Die Firma acitech leistet Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Die Haftung für sämtliche Ansprüche des Anwenders ist
unabhängig von deren Rechtsgrund, soweit gesetzlich zulässig, begrenzt
auf die für den Vertrag erhaltene Vergütung.
Die Firma acitech übernimmt in keinem Fall die Haftung für
entgangenen Gewinn, erwartete aber nicht eingetretene Ersparnisse,
Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Anwender, mittelbare Schäden
und Mangelfolgeschäden, Betriebsunterbrechung, Verlust von
Informationen oder von Daten. (siehe III)
Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma aus Gewährleistung oder
Haftung ist ein Mitverschulden des Anwenders angemessen zu
berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen, unzureichender
Ergebnisüberprüfung oder unzureichender Datensicherung.
V. Widerrufbelehrung
1. Widerrufsrecht
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen
ohne Angabe von Gründen in Textform
(z. B. Brief, Fax, eMail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens
mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Dieser ist zu richten an: acitech,
Grummetsreutstr. 2, 83661 Lenggries, Tel.: 08042-978227, Fax: 08042-978228, eMail:
info@acitech.de
2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben. Kann der Kunde die empfangenen Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
muss er der Firma acitech ggf. Wertersatz leisten. Bei der
Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der
Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie dem Kunden etwa im
Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen
kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache
nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was
deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten
und Gefahr der Firma acitech zurückzusenden. Nicht paketversandfähige
Sachen werden beim Kunden abgeholt.
VI. Vertraulichkeit
Die Firma acitech und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet
geheimzuhalten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner
Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere
Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der
Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen
Vertragszweckes nutzen.
VII. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr
tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem
gewollten Sinn oder Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht
getroffen.
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die
Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Stand 08/2004
nach oben